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Entlastungsleistungen

Wenn Pflege zu Hause organisiert werden muss, ist oft nicht nur die pflegebedürftige Person gefordert – sondern auch Angehörige. Damit Sie im Alltag spürbar entlastet werden, gibt es die Entlastungsleistungen (auch Entlastungsbetrag genannt).

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben ab 1. Januar 2025 Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieser Betrag ist dafür gedacht, Betreuung und Unterstützung im Alltag zu ermöglichen – und pflegende Angehörige zu entlasten. Der Entlastungsbetrag wird nicht als Pflegegeld ausgezahlt, sondern kann für passende Leistungen eingesetzt werden.

Mit Entlastungsleistungen unterstützen wir Sie zum Beispiel bei:

  • Betreuung und Begleitung (z. B. Gespräche, Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten)
  • Unterstützung im Haushalt (z. B. leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten – je nach Anspruch/Voraussetzungen)
  • Entlastung pflegender Angehöriger, damit Sie Zeit für sich haben oder Termine wahrnehmen können

Wir beraten Sie gerne, wie Sie den Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen und welche Leistungen in Ihrer Situation möglich sind.