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Verhinderungspflege

Sie pflegen einen Angehörigen – und brauchen dringend mal eine Pause? Vielleicht sind Sie krank, möchten in Urlaub oder brauchen einfach ein paar freie Stunden, um Kraft zu tanken. Dafür gibt es die Verhinderungspflege.

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege – stundenweise nach Bedarf oder für einen begrenzten Zeitraum im Jahr. 

Wir können als ambulanter Pflegedienst in dieser Zeit einspringen und die Versorgung übernehmen. So können Sie beruhigt eine Auszeit nehmen, ohne dass zu Hause etwas „liegen bleibt“. Der jährliche Maximalbetrag liegt bei 3.539 €. Das Pflegegeld erhalten Sie dabei weiter und haben somit keine finanziellen Einbußen.

Sie möchten Verhinderungspflege nutzen oder haben Fragen zum Antrag?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie, helfen bei der Antragstellung und erstellen ein passendes Angebot.