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Pflegeberatung / Beratungsbesuch (§ 37.3 SGB XI) + Krankenhausentlassung
Sie pflegen zu Hause – und sind unsicher, ob Sie alles richtig machen? Sie fühlen sich überfordert, haben Fragen zu Leistungen oder merken, dass Sie dringend mehr Unterstützung brauchen? Genau dafür ist unsere Pflegeberatung da.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch (§ 37.3 SGB XI) durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen. Der Besuch dient der Qualitätssicherung – und vor allem Ihrer Entlastung.
Unsere Pflegefachkräfte helfen Ihnen dabei:
Ein Krankenhausaufenthalt ist vorbei – aber zu Hause beginnt die Organisation erst richtig? Sie fragen sich: Was wird jetzt benötigt? Was übernimmt die Kasse? Braucht es eine Verordnung?
Wir unterstützen Sie beim Übergang von der Klinik nach Hause – damit die Versorgung verlässlich starten kann.
Sie möchten einen Beratungsbesuch vereinbaren oder Unterstützung nach einer Krankenhausentlassung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne und klären die nächsten Schritte.