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Pflegeberatung

Pflegeberatung / Beratungsbesuch (§ 37.3 SGB XI) + Krankenhausentlassung

Sie pflegen zu Hause – und sind unsicher, ob Sie alles richtig machen? Sie fühlen sich überfordert, haben Fragen zu Leistungen oder merken, dass Sie dringend mehr Unterstützung brauchen? Genau dafür ist unsere Pflegeberatung da.

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch (§ 37.3 SGB XI) durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen. Der Besuch dient der Qualitätssicherung – und vor allem Ihrer Entlastung.

Unsere Pflegefachkräfte helfen Ihnen dabei:

  • einzuschätzen, ob der Pflegegrad noch passt,
  • zusätzliche Hilfen sinnvoll zu nutzen,
  • festzustellen, ob pflegende Angehörige mehr Unterstützung brauchen,
  • Informationen zu Pflegehilfsmitteln zu erhalten,
  • Möglichkeiten der Wohnraumanpassung zu prüfen,
  • Überforderung früh zu erkennen und
  • auf Entlastungsmöglichkeiten hinzuweisen (z. B. Pflegekurse, Verhinderungspflege).

Unterstützung nach Krankenhausentlassung (Entlassmanagement)

Ein Krankenhausaufenthalt ist vorbei – aber zu Hause beginnt die Organisation erst richtig? Sie fragen sich: Was wird jetzt benötigt? Was übernimmt die Kasse? Braucht es eine Verordnung?
Wir unterstützen Sie beim Übergang von der Klinik nach Hause – damit die Versorgung verlässlich starten kann.

Sie möchten einen Beratungsbesuch vereinbaren oder Unterstützung nach einer Krankenhausentlassung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne und klären die nächsten Schritte.