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Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, gemäß § 37.3 SGB XI in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen. Dieser Besuch dient der Qualitätssicherung und unterstützt pflegende Angehörige im Alltag.
Unsere Pflegefachkräfte helfen Ihnen dabei,
Der Beratungsbesuch ist sinnvoll – nicht nur als Pflichttermin bei bestehendem Pflegegrad, sondern auch, wenn Sie eine Einschätzung Ihrer Situation wünschen, Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades benötigen oder einfach ein offenes Ohr und klare Orientierung suchen.
Wenn ein Krankenhausaufenthalt endet, ist oft vieles gleichzeitig zu organisieren: Welche Unterstützung wird zu Hause benötigt? Welche Leistungen übernimmt die Kasse? Was muss verordnet werden – und wie startet die Versorgung schnell und zuverlässig?
Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen beim Übergang von der Klinik nach Hause – zum Beispiel durch
👉 Sie möchten einen Beratungsbesuch vereinbaren oder Unterstützung nach einer Krankenhausentlassung?
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne und klären die nächsten Schritte.